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Tarife

Ernährungsberatung


Das Honorar richtet sich nach den Richtlinien des Krankenversicherungs-gesetzes (KVG). Ärztlich verordnete Konsultationen werden von den Krankenkassen grösstenteils finanziert, sofern die Indikation im Leistungskatalog des Krankenkassenkonkordats aufgeführt ist. Liegt keine ärztliche Verordnung vor, richtet sich der Tarif nach den Empfehlungen des Schweiz. Verbandes Diplomierter Ernährungsberaterinnen (SVDE).

Ärztlich
verordnet:
6 Sitzungen pro ärztliche Verordnung (10% Selbstbehalt)

Ohne Verordnung:
150.- CHF pro Beratung und pro angebrochene Viertelstunde 37.50 CHF
 gegen Quittung.

Sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, wird je nach Krankenversicherer ein grosser Teil der Kosten zurückerstattet.

Es empfiehlt sich, dies vorrängig selber abzuklären.

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